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Rechtschreibung in Österreich
Auch in Österreich gelten die Reform der Rechtschreibung und damit die neue Schreibweise der Wörter als verpflichtend.
Als verbindlich wird dabei das Österreichische Wörterbuch in seiner 40. Auflage angesehen. Ab dem August 2005 gilt die neue Rechtschreibung als verpflichtend, davor lag eine siebenjährige Übergangsfrist. Doch noch immer weigern sich einige Zeitungen und Zeitschriften, nach der neuen Regelung zu schreiben und veröffentlichen immer noch ihre Artikel in der traditionellen Schreibweise, die sich laut Umfragen rund 62 Prozent der Österreicher zurück wünschen.
Insgesamt sind die Unterschiede des österreichischen Deutsch zum normalen Hochdeutsch weniger gravierend, als dies beispielsweise in der Schweiz der Fall ist (hier suche Sie nach einem Lektor in der Schweiz).
Es gelten dieselben Regelungen, auch hinsichtlich der Schreibweise von Wörtern mit Doppel-s oder ß.
Allerdings haben sich die Österreicher nicht darauf eingelassen, ihre Bezeichnungen für kulinarische Köstlichkeiten einzudeutschen, beziehungsweise anpassen zu lassen.
So gibt es heute eine Liste mit dreiundzwanzig Wörtern, die nur in Österreich Geltung besitzen. Diese Liste wurde sogar von der Europäischen Union anerkannt.
Darauf befinden sich nur Worte, die Speisen und Getränke bezeichnen, die schon immer in Österreich einen anderen Namen trugen, als dies im Hochdeutschen üblich war. Es kam sogar zu regelrechten Aufständen, als die EU festlegen wollte, dass die Bezeichnung Marmelade durch Konfitüre ersetzt werden sollte.
Mit Erfolg, die Marmelade blieb den Österreichern erhalten. Immer noch sind viele Österreicher zudem der Meinung, dass sie sich nicht der deutschen Regelung anpassen müssten, auch wenn sie dies bisher nicht durchsetzen konnten und sie sich mit eben genannter Ausnahme ebenfalls der Reform der deutschen Rechtschreibung beugen mussten.
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